Kanzlei Sickenberger

Mühlheim am Main
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Frau Rechtsanwältin Sickenberger rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, sofern keine andere Vereinbarung für außergerichtliche Angelegenheiten vereinbart wurde.

Sie können gerne nach der Höhe des Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich gibt Rechtsanwältin Sickenberger Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft.

Gesetzliche Basis für das Honorar einer Rechtsanwältin ist seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich wird zwischen Festgebühren und Rahmengebühren unterschieden. Festgebühren fallen beispielsweise für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- oder Arbeitsrecht an. Das RVG sieht hierbei für bestimmte Tätigkeiten innerhalb des Verfahrens eine festgelegte Gebühr vor. Daneben gewähren die sog. Rahmengebühren (welche das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten und beispielsweise für die Gebiete des Strafrechts und Sozialrechts vorsieht) einen gewissen Gebührenspielraum (z.B. von 0,5 bis 2,5).

Je nach Schwierigkeit des Falles, dem Aufwand und dem Haftungsrisiko der Anwältin kann so eine auf den Einzelfall abgestimmte Vergütung getroffen werden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe).

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Kompetenz und Erfahrung

Rechtsanwältin Sickenberger hat Erfahrung in zahlreichen Rechtsgebieten. Spezialisiert ist die Kanzlei auf dem Gebiet des Straf- und Privatrechts.

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63165 Mühlheim am Main
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